Dieser Haftungsausschluss gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HX Electric Solutions für alle Leistungen im Bereich Softwareoptimierung, Chiptuning, Kennfeldoptimierung, Motormanagement-Diagnose und Fehleranalyse im Bereich AGR, DPF, AdBlue, NOx und Lambda sowie sämtlicher damit zusammenhängender Arbeiten am Fahrzeug.
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an.
(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Modifikationen der Motorsteuerungssoftware Auswirkungen auf freiwillige Herstellergarantien oder Kulanzleistungen haben können. Gesetzliche Gewährleistungsrechte richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
(2) HX Electric Solutions übernimmt keinerlei Ansprüche, die hierdurch entfallen. Eine etwaige Eigenhaftung beschränkt sich ausschließlich auf unmittelbar durch die ausgeführten Arbeiten verursachte Schäden (siehe § 6 dieses Haftungsausschlusses).
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Auftragserteilung eigenverantwortlich über die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit der gewünschten Modifikation zu informieren.
(2) Nach Durchführung einer Leistungssteigerung kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs beeinträchtigt werden, sofern die Änderung nicht durch ein Teilegutachten, Einzelgutachten oder eine ABE-Eintragung abgedeckt und anschließend durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ) in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.
(3) Änderungen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur genutzt werden, wenn die jeweils erforderlichen Genehmigungen, Abnahmen und Eintragungen vorliegen. Vor Nutzung ist die konkrete Zulässigkeit fahrzeugbezogen zu prüfen.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, durchgeführte Modifikationen unverzüglich seiner Kfz-Versicherung mitzuteilen. Eine nicht gemeldete Leistungssteigerung kann zur Leistungsfreiheit der Versicherung im Schadenfall und zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
(2) HX Electric Solutions übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgen, die auf eine unterlassene Meldung an die Versicherung zurückzuführen sind.
HX Electric Solutions führt Fahrzeugsoftware-Arbeiten nur im rechtlich zulässigen Rahmen aus. Funktionen oder Änderungen, die Emissions-, Geräusch- oder Zulassungsvorschriften berühren, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur verwendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Genehmigungen erfüllt sind.
Der Kunde ist verpflichtet, HX Electric Solutions zutreffende Angaben zu Fahrzeug, Einsatzzweck und vorhandenen Änderungen zu machen. Eine Kennzeichnung als Rennstrecken-, Export- oder Off-Road-Nutzung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Genehmigung.
(1) HX Electric Solutions haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich und unmittelbar durch eine fehlerhafte Leistungserbringung (z. B. eine nicht lauffähige Software oder nachweislich fehlerhafte Parametrierung) verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregeln.
(2) Eine Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen für:
(3) Die Haftung des Anbieters ist in jedem Fall auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Alle im Konfigurator, Angebot oder in sonstiger Werbekommunikation angegebenen Leistungswerte sind unverbindliche Richtwerte. Sie basieren auf Erfahrungswerten typischer Fahrzeuge in herstellergemäßem Zustand.
(2) Die tatsächlich erzielte Leistung kann aufgrund zahlreicher Faktoren (Motorzustand, Wartung, Kraftstoff, Temperatur, Luftdruck, Höhe, Messaufbau etc.) nach oben oder unten abweichen. Toleranzen von ±5 % gelten als vertragsgemäß.
(3) Verbindliche Leistungszusagen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich und mit dem Zusatz „verbindlich zugesichert" vereinbart wurden und auf einer Vorher/Nachher-Prüfstandmessung beruhen.
(1) Der Kunde versichert, rechtmäßiger Eigentümer oder Halter des zu bearbeitenden Fahrzeugs zu sein oder eine entsprechende Vollmacht zu besitzen.
(2) Für eingesandte ECU-Dateien versichert der Kunde, dass diese unmanipuliert und legal erlangt wurden. Eine Haftung von HX Electric Solutions für Ansprüche Dritter (z. B. Leasinggeber, Fahrzeughersteller) aus widerrechtlicher Datenbeschaffung ist ausgeschlossen.
(1) Der Kunde ist für die fachgerechte Aufspielung („Flashen") einer übergebenen Tuning-Datei selbst verantwortlich, sofern diese nicht von HX Electric Solutions direkt am Fahrzeug aufgespielt wird.
(2) Für Schäden durch unsachgemäße Aufspielung (z. B. durch unzureichende Bordspannung, falsche Tool-Bedienung, Abbrechen des Flashvorgangs) haftet ausschließlich der Kunde.
(3) Vor der Bearbeitung ist eine vollständige Sicherung der Originaldatei (Backup) zu erstellen. Geht diese Sicherung verloren, hat der Kunde die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.
Der Kunde stellt HX Electric Solutions von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer bestimmungswidrigen Nutzung des bearbeiteten Fahrzeugs oder der gelieferten Software ergeben. Dies umfasst insbesondere behördliche Bußgelder, Rückforderungen durch Versicherungen, sowie Ansprüche von Mitfahrern oder Unfallgegnern.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Mit meinem Auftrag bestätige ich, diesen Haftungsausschluss sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HX Electric Solutions gelesen und verstanden zu haben. Ich erkenne die oben aufgeführten Bedingungen und Haftungsbeschränkungen ausdrücklich an. Mir ist insbesondere bekannt, dass: