⚠ Wichtige rechtliche Hinweise

Haftungs­ausschluss Tuning & Programmierung

Stand: 23. April 2026 · Version 1.0
Entwurf / Rechtsprüfung empfohlen

Dieser Haftungsausschluss wurde branchenüblich formuliert und deckt die wesentlichen Risiken von Tuning- und ECU-Programmierarbeiten ab. Vor dem Einsatz sollte er durch einen Fachanwalt geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit einzelner Haftungsausschlüsse nach § 309 BGB.

1. Anwendungsbereich

Dieser Haftungsausschluss gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HX Electric Solutions für alle Leistungen im Bereich Softwareoptimierung, Chiptuning, ECU-Codierung, Modifikation von Motorsteuergeräten, Deaktivierung von Abgaskomponenten (DPF, AGR, AdBlue, NOx, Lambda) sowie sämtlicher damit zusammenhängender Arbeiten am Fahrzeug.

Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an.

2. Erlöschen von Hersteller- und Händlergarantien

(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Modifikation der Motorsteuerungssoftware zum vollständigen Erlöschen der Hersteller-Neuwagengarantie, der Herstellerkulanz sowie sämtlicher Sachmängelhaftungsansprüche gegenüber dem Händler führen kann.

(2) HX Electric Solutions übernimmt keinerlei Ansprüche, die hierdurch entfallen. Eine etwaige Eigenhaftung beschränkt sich ausschließlich auf unmittelbar durch die ausgeführten Arbeiten verursachte Schäden (siehe § 6 dieses Haftungsausschlusses).

3. Straßenverkehrsrechtliche Zulassung / Betriebserlaubnis

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Auftragserteilung eigenverantwortlich über die straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit der gewünschten Modifikation zu informieren.

(2) Nach Durchführung einer Leistungssteigerung erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs, sofern die Änderung nicht durch ein Teilegutachten, Einzelgutachten oder eine ABE-Eintragung abgedeckt und anschließend durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ) in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.

(3) Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die Eintragung obliegt ausschließlich dem Kunden.

4. Versicherungsschutz

(1) Der Kunde ist verpflichtet, durchgeführte Modifikationen unverzüglich seiner Kfz-Versicherung mitzuteilen. Eine nicht gemeldete Leistungssteigerung kann zur Leistungsfreiheit der Versicherung im Schadenfall und zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.

(2) HX Electric Solutions übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgen, die auf eine unterlassene Meldung an die Versicherung zurückzuführen sind.

5. Rennstrecken-/Export-/Off-Road-Arbeiten

Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr

Folgende Leistungen werden ausschließlich für den Einsatz auf abgesperrten Rennstrecken, für den Export in Länder ohne entsprechende Emissionsvorschriften oder für Off-Road-Anwendungen durchgeführt:

(1) Der Einsatz derart modifizierter Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union ist nicht zulässig und stellt eine Straftat gemäß § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 263 StGB (Betrug, bei Umweltbetrug/Abgasbetrug) und weiterer Vorschriften dar.

(2) Der Kunde versichert mit Auftragserteilung, dass das modifizierte Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet wird, sofern es nach der Modifikation nicht mehr den geltenden Emissionsvorschriften entspricht.

(3) Für Folgen einer widerrechtlichen Nutzung haftet ausschließlich der Kunde. HX Electric Solutions stellt der Kunde auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem solchen Verstoß resultieren — einschließlich Bußgeldern, Verfahrenskosten und zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen.

6. Haftungsbeschränkung für Tuning-Arbeiten

(1) HX Electric Solutions haftet ausschließlich für Schäden, die nachweislich und unmittelbar durch eine fehlerhafte Leistungserbringung (z. B. eine nicht lauffähige Software oder nachweislich fehlerhafte Parametrierung) verursacht wurden, und zwar ausschließlich im Umfang der tatsächlichen Auftragssumme.

(2) Eine Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen für:

(3) Die Haftung des Anbieters ist in jedem Fall auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Haftung nach dem Produkt­haftungs­gesetz.

7. Leistungsangaben (PS / Nm)

(1) Alle im Konfigurator, Angebot oder in sonstiger Werbekommunikation angegebenen Leistungswerte sind unverbindliche Richtwerte. Sie basieren auf Erfahrungswerten typischer Fahrzeuge in herstellergemäßem Zustand.

(2) Die tatsächlich erzielte Leistung kann aufgrund zahlreicher Faktoren (Motorzustand, Wartung, Kraftstoff, Temperatur, Luftdruck, Höhe, Messaufbau etc.) nach oben oder unten abweichen. Toleranzen von ±5 % gelten als vertragsgemäß.

(3) Verbindliche Leistungszusagen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich und mit dem Zusatz „verbindlich zugesichert" vereinbart wurden und auf einer Vorher/Nachher-Prüfstand­messung beruhen.

8. Kundendaten und Fahrzeugzugriff

(1) Der Kunde versichert, rechtmäßiger Eigentümer oder Halter des zu bearbeitenden Fahrzeugs zu sein oder eine entsprechende Vollmacht zu besitzen.

(2) Für eingesandte ECU-Dateien versichert der Kunde, dass diese unmanipuliert und legal erlangt wurden. Eine Haftung von HX Electric Solutions für Ansprüche Dritter (z. B. Leasinggeber, Fahrzeughersteller) aus widerrechtlicher Datenbeschaffung ist ausgeschlossen.

9. Eigenverantwortung des Kunden

(1) Der Kunde ist für die fachgerechte Aufspielung („Flashen") einer übergebenen Tuning-Datei selbst verantwortlich, sofern diese nicht von HX Electric Solutions direkt am Fahrzeug aufgespielt wird.

(2) Für Schäden durch unsachgemäße Aufspielung (z. B. durch unzureichende Bordspannung, falsche Tool-Bedienung, Abbrechen des Flashvorgangs) haftet ausschließlich der Kunde.

(3) Vor der Bearbeitung ist eine vollständige Sicherung der Originaldatei (Backup) zu erstellen. Geht diese Sicherung verloren, hat der Kunde die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.

10. Freistellungsverpflichtung

Der Kunde stellt HX Electric Solutions von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer bestimmungs­widrigen Nutzung des bearbeiteten Fahrzeugs oder der gelieferten Software ergeben. Dies umfasst insbesondere behördliche Bußgelder, Rückforderungen durch Versicherungen, sowie Ansprüche von Mitfahrern oder Unfallgegnern.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Bestätigung bei Auftragserteilung

Mit meinem Auftrag bestätige ich, diesen Haftungsausschluss sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HX Electric Solutions gelesen und verstanden zu haben. Ich erkenne die oben aufgeführten Bedingungen und Haftungs­beschränkungen ausdrücklich an. Mir ist insbesondere bekannt, dass:

HX Electric Solutions
Inhaber: Hashir Chaudhry
Am Heckendorn 13 · 42279 Wuppertal
Werkstatt: Nordstraße 3 · 58332 Schwelm
Telefon: +49 176 560 317 53 · E-Mail: info@hx-electric.de